Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung
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Ortsgemeinschaft KKV Greven

Neue Richtlinien zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - KKV Greven informierte durch Fachanwalt

Rechtsanwalt Ulrich SprakelKürzlich hatte der KKV Greven im Rahmen seines Jahresprogrammes zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht und damit im Zusammenhang stehenden Fragen wie Betreuung, Patientenverfügung sowie Testament eingeladen. Der Vorsitzende Josef Ridders zeigte sich hocherfreut, über 70 Interessierte in der Cafeteria des Maria-Josef-Hospitals Greven begrüßen zu dürfen.
Als äußerst fachkundiger Anwalt ging Ulrich Sprakel aus Greven auf die wesentlichen Themen ein. Immer wieder betonte er, rechtzeitig, bevor der Betreuungsfall eintritt, eine entsprechende Betreuungsverfügung abzuschließen. Sprakel: „Stellen Sie sich frühzeitig die wichtigen Fragen: Wer ist die Person meines Vertrauens? Ist der- oder diejenige willens sowie in der Lage, die Betreuung mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen?“ Dieses können, müssen aber nicht zwangsläufig die eigenen Kinder sein. Sprakel weiter: „Ich empfehle, eine umfassende Vollmacht zu erstellen, sowie hinsichtlich des Beginns des Betreuungsfalles eng mit dem jeweiligen Hausarzt zu kooperieren. Warten Sie nicht zu lange!“ Auch solle eine Betreuungs-/Vorsorgevollmacht sowie ein Testament immer wieder überprüft werden. Änderungen und Ergänzungen sollten immer handschriftlich verfasst und durch Unterschrift bestätigt werden. In Zweifelsfragen sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Im Anschluss an das hoch informative und anschauliche Referat stand Ulrich Sprakel Rede und Antwort, sodass die Teilnehmer gut informiert wurden.